Antisemitismus ist Hass, Voreingenommenheit oder ungerechte Behandlung gegenüber Jüdinnen und Juden, weil sie jüdisch sind. Schwierig ist die Anwendung dieses Gedankens auf tatsächliche Äußerungen und Verhaltensweisen, vor allem wenn Israel betroffen ist. Manche Antisemitismusvorwürfe gehen zu weit. Manche Regeln sind zu eng. Sie können Ausgrenzung, Verschwörungsbehauptungen und Schuldzuweisungen an alle Jüdinnen und Juden übersehen. OZJF verwendet den nachstehenden Prüfmaßstab und die dort genannten Belege.
Eine klare Definition für Institutionen
OZJF verwendet die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Sie erfasst verbreitete Formen antijüdischen Hasses. Ihre Beispiele umfassen auch einige Handlungen mit Israelbezug. Die Regel hat eine entscheidende Grenze. Kritik, wie sie auch gegen jedes andere Land geäußert wird, ist nicht antisemitisch. Das schützt die freie Debatte. Es ermöglicht Schulen und öffentlichen Stellen zugleich, Schuldzuweisungen oder Voreingenommenheit gegenüber Jüdinnen und Juden als Gruppe zu erkennen.
Die Title-VI-Leitlinien des US-Bildungsministeriums behandeln eine verwandte Rechtsfrage. Title VI kann jüdische Studierende schützen, wenn sich Voreingenommenheit gegen ihre gemeinsame Abstammung oder ethnischen Merkmale richtet. Die Leitlinien machen politische Kritik nicht zu einem Bürgerrechtsverstoß. Sie wahren außerdem die Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz.
Was aktuelle Vorfallsdaten zeigen
Die ADL-Erhebung antisemitischer Vorfälle 2024 verzeichnete in den Vereinigten Staaten 9.354 Fälle von Angriffen, Belästigung und Sachbeschädigung. Dies war die höchste Jahressumme in der Geschichte der Erhebung. An Hochschulen war der Anstieg besonders stark. Die ADL-Zahlen sind nicht mit den Hasskriminalitätsdaten des FBI gleichzusetzen. Beide Organisationen verwenden unterschiedliche Regeln und Methoden. Ihre Zahlen dürfen nicht als gleichartige Messgrößen behandelt werden.
Die Bürgerrechtsarbeit des Bundes bietet eine weitere Messgröße. Das Bildungsministerium veröffentlicht eine Liste offener Title-VI-Verfahren zur gemeinsamen Abstammung. Im März 2025 versandte sein Office for Civil Rights Schreiben an 60 Hochschulen. Eine Untersuchung ist kein Schuldbeweis. Die Zahl der überprüften Hochschulen zeigt dennoch, dass es sich nicht nur um einige vereinzelte Meldungen handelt.
Wo Kritik endet und Antisemitismus beginnt
Entscheidend ist nicht, ob jemand Israel unterstützt. Kritik an einer israelischen Regierung, Partei, militärischen Entscheidung oder Amtsperson ist normale politische Rede. Sie wird antisemitisch, wenn Jüdinnen und Juden als schuldige oder verdächtige Gruppe behandelt werden. Beispiele sind:
- Allen Jüdinnen und Juden Entscheidungen der israelischen Regierung anzulasten.
- Von jüdischen Studierenden oder Beschäftigten zu verlangen, Zionismus abzulehnen, bevor sie teilnehmen dürfen.
- Jüdische nationale Rechte nach einer Regel abzusprechen, die auf andere Völker nicht angewandt wird.
- Verschwörungsbehauptungen über jüdische Macht, Kontrolle, Blut oder geteilte Loyalität zu verbreiten.
OZJF betrachtet auch Aufrufe, die Intifada zu „globalisieren“, als gegen Jüdinnen und Juden gerichtete Drohung. Die Wendung ruft eine Geschichte in Erinnerung, zu der Angriffe auf jüdische Zivilpersonen gehören. Unsere vollständige Analyse erläutert die Wirkung auf jüdische Zuhörende. OZJF vergleicht die Wendung mit einem Aufruf, den KKK zu „globalisieren“. Die Analyse benennt auch die Grenzen dieses Vergleichs.
Im Hochschulalltag muss sich die Regel bewähren
An Hochschulen sollten Studierende lernen, beten, sich organisieren und sprechen können. Sie dürfen nicht für einen Krieg im Ausland verantwortlich gemacht werden. Das Dear Colleague Letter des Bildungsministeriums vom November 2023 besagt, dass Hochschulen handeln müssen, wenn Belästigung wegen gemeinsamer Abstammung ein feindseliges Umfeld schafft. Die Regel schützt jüdische, israelische, muslimische, arabische und palästinensische Studierende. Hochschulen müssen diese Pflicht erfüllen, ohne durch den Ersten Verfassungszusatz geschützte Äußerungen zum Schweigen zu bringen.
Hochschulen brauchen ein verlässliches Verfahren, um Vorfälle zu melden und zeitnah zu prüfen. Sie müssen außerdem verfassungsrechtlich geschützte Äußerungen von gezielten Übergriffen unterscheiden. Eine öffentliche Besorgniserklärung genügt nicht. Studierende brauchen gleichen Zugang zu Lehrveranstaltungen, Wohnraum, Gruppen und Hochschulveranstaltungen.
Präzision ist der entscheidende Punkt
Antisemitismus darf nicht zum Etikett für jede Äußerung werden, die einer Hochschule oder öffentlichen Stelle missfällt. Eine klare Regel bewahrt die Glaubwürdigkeit des Vorwurfs. Sie hilft Prüfenden, Debatte von Voreingenommenheit, Missbrauch, Verschwörungsbehauptungen und Schuldzuweisungen an alle Jüdinnen und Juden zu unterscheiden.
Kritik kann scharf sein, ohne alle Jüdinnen und Juden auf die Anklagebank zu setzen. Eine Botschaft als Aktivismus zu bezeichnen, entzieht sie nicht der Prüfung.